Aus den Anfängen des Friedhofes

Katholische Beerdigungen fanden bis zur Amtszeit von Pfarrer Wilhelm Strunck (1864-1888) auf dem Friedhof an der Silvesterkapelle auf dem Rittergut Weitmar statt.

Der lutherische Pfarrer bestattete und kassierte die Beisetzungsgebühren, sogar auch später als ein katholischer Geistlicher die Verstorbenen beerdigte. Daher bestanden die Weitmarer Katholiken auf einen eigenen Friedhof und eigene Bestattungsrechte. Sie sandten eine Bittschrift an die zuständige bischöfliche Behörde in Paderborn. Der Landwirt Theodor Dieckmann gen. Klewinghaus schenkte dem bischöflichen Stuhl ein 1 Morgen großes Grundstück bei der Franziskuskapelle. Dankend nahm die bischöfliche Verwaltung das Geschenk an und so konnte der katholische Friedhof angelegt werden.

Ebenfalls wurde der Gemeinde die Bestattung der Toten durch ihren eigenen Seelsorger genehmigt.

Die Nutzung dieses ersten Feldes erfolgte in den Jahren von 1863 bis 1885. Danach musste das Friedhofsgelände ständig erweitert werden. In dieser Zeit erhöhte der Kirchenvorstand erstmals die Friedhofsgebühren und setzte im Jahr 1887 eine Begräbnisordnung fest.

Alter Grabstein an der Silvesterkapelle

Begräbnisordnung von 1887

Quelle: StABo LA 415